Bildungsscheck
Mit dem Bildungsscheck werden berufliche Weiterbildungen zu 50 %, maximal jedoch mit 500,- € bezuschusst.
Kursgebühren oder -entgelte im Sinne des Bildungsschecks decken nur die Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie ggfs. die Anmeldegebühren ab, nicht jedoch die Fahrtkosten, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder gesondert ausgewiesene teilnehmerbezogene Kosten für Lehr- und Lernmittel.
Im individuellen Zugang können Selbständige, Beschäftigte (auch in Elternzeit) und Berufsrückkehrende einmal pro Kalenderjahr einen Bildungsscheck erhalten, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 40.000,- € (alleinstehend) bzw. 80.000,- € (verheiratet) nicht übersteigt. Der Arbeitgeber darf max. 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben.
Im betrieblichen Zugang können Unternehmen des Privatrechts mit max. 249 Beschäftigten innerhalb von einem Kalenderjahr bis zu zehn Bildungsschecks in Anspruch nehmen. Der einzelne Beschäftigte darf nur einmal innerhalb eines Kalenderjahres einen betrieblichen Bildungsscheck nutzen.
Berufliche Weiterbildungen, bei denen die Beschäftigten einen individuellen Anspruch auf Förderung durch das AFBG (Auftstiegs-BAföG) haben, können weder im betrieblichen noch im individuellen Zugang mit dem Bildungsscheck gefördert werden.
Beschäftigte, die unter die Fördermöglichkeit der Bildungsprämie des Bundes fallen, müssen den Prämiengutschein vorrangig nutzen.
Von der Förderung ausgenommen sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.
Bitte beachten Sie: Der Bildungsscheck muss spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung beantragt werden.
Um einen Bildungsscheck zu erhalten ist es nötig, sich bei einer Bildungsberatungsstelle an ihrem Wohnort beraten zu lassen, die auch den Bildungsscheck ausstellt. Die Adressen der für Sie zuständigen Beratungsstelle finden Sie im Internet (www.bildungsscheck.nrw.de).
Die Fördergelder stammen aus Mitteln des EU-Sozialfonds.
Wie gehen Sie als Teilnehmer*in vor?
1) Wenn Sie noch nicht wissen, wo es Ihre gewünschte Fortbildung gibt, wird Ihnen die Bildungsberatungsstelle drei passende Angebote aus den Bildungsdatenbanken heraussuchen. Wenn Sie sich jedoch bereits für ein bestimmtes Seminar oder eine Einzelveranstaltung interessieren, die für Sie beruflich von Belang ist, lassen Sie sich beim entsprechenden Veranstalter als Teilnehmer vormerken (nicht anmelden!).
2) Für das Beratungsgespräch bei der Bildungsberatungsstelle vereinbaren Sie dort vorher telefonisch einen Termin. Nehmen Sie dann am besten die verfügbaren Veranstaltungsinformationen für das gewünschte Angebot gleich mit dorthin. Hier sucht man für Sie noch zwei Alternativangebote, so dass Sie letztlich zwischen drei Möglichkeiten wählen können sollten.
3) Den ausgestellten Bildungsscheck (das Figurentheater-Kolleg muss als Bildungsanbieter auf dem Bildungsscheck eingetragen sein) senden Sie im Original schnellstmöglich an das Bildungswerk. Gleichzeitig können Sie sich nun verbindlich zu dem Seminar anmelden. Sie zahlen dann nur den Teilnehmerbetrag abzüglich der Bildungsscheck-Förderung.
Mit dem Bildungsscheck und dem Nachweis Ihres Zahlungseingangs beantragt das Figurentheater-Kolleg schließlich den 50%igen Zuschuss vom Land.